Amtliche Bekanntmachungen

              

       

Frühzeitige Behördenbeteiligung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Nördl. Kaiserstuhl in der Zeit vom 21. August 2020 bis 05. Oktober 2020.

        

                 

Bekanntmachung der öffentlichen rechtlichen Vereinbarung Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen

                                          

                 

Friedhofsrecht

                    

                        

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Nördlicher Kaiserstuhl zur Offenlegung des Entwurfes zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes auf Gemarkung Sasbach in der Zeit vom 31. August 2020 bis 05. Oktober 2020.

           

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ sowie der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet“ in Endingen im beschleunigten Verfahren in der Zeit vom 24. August bis 28. September 2020.

                    

         

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Nördlicher Kaiserstuhl zur Erweiterung einer Gewerbegebietsfläche auf Gemarkung Endingen

           

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Nördlicher Kaiserstuhl zur Vergrößerung einer Biogasanlage auf Gemarkung Forchheim in der Zeit vom 24. August bis 28. September 2020

        

  Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020     

Der Bund hat am 03.06.2020 ein Konjunkturpaket beschlossen, welches unter anderem eine befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom 01.07. bis 31.12.2020 vorsieht.

Bei der Mehrzahl der städtischen Leistungen handelt es sich um Aufgaben im sogenannten hoheitlichen Bereich (z.B. Personalausweis, Kindergärten). Hier handelt die Stadt Endingen als Teil der staatlichen Verwaltung. Diese Leistungen werden in Form von Verwaltungsgebühren erhoben und sind deshalb überwiegend von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrwertsteuersenkung hat deshalb keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Gebühren für diese Leistungen.

Bei einem kleineren Teil der Leistungen der Stadt Endingen handelt es sich um eine sogenannte wirtschaftliche Betätigung. In diesem Bereich fällt somit auch Umsatzsteuer an.

So ist die Vermietung z.B. des Bürgersaals mit Umsatzsteuer belegt.

Auch die Wasserlieferung durch die Stadtwerke ist mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % belegt.  Erfolgt der Wasserbezug für das ganze Jahr 2020 so findet der ermäßigte Steuersatz von 5 % Anwendung.

Bei der Kurtaxe (Regelsatz derzeit 1,50 € pro Übernachtung) und den Fahrkarten für den Städtlibus (Regelsatz Fahrkarte 1,40 €) handelt es sich um Bruttopreise, die Mehrwertsteuer wird aus dem Bruttoentgelt berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Die Preise ändern sich deshalb nicht.

 

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Jacqueline Mattmüller Tel. 07642/6899-45, Mail: mattmueller@endingen.de

Carmen Isele Tel. 07642/6899-53, Mail: isele@endingen.de

Volker Jauch Tel. 07642/6899-51, Mail: jauch@endingen.de

        

Öffentliche Auslegung (ehemalige Lederfabrik)

Öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Stellplatzsatzung nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO für die Grundstücke Flst.Nr. 135/1 und 156/2 (ehemalige Lederfabrik)

 

Der Gemeinderat der Stadt Endingen hat am 22.04.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine Stellplatzsatzung für die Grundstücke Flst.Nr. 135/1 und 156/2, Markgrafenstraße, zu erlassen.

 

Der Entwurf  der Stellplatzsatzung wird mit Begründung vom 15.06.2020 bis zum 15.07.2020 im Rathaus in Endingen, Marktplatz 6, 79346 Endingen, Kornhalle, Zimmer Nr. 6, von Montag bis Freitag, vormittags (8.00 Uhr – 12.00 Uhr), Dienstag (14.00 Uhr – 16.00 Uhr), Donnerstag (14.00 Uhr – 18.00 Uhr) während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Endingen, Marktplatz 6, 79346 Endingen, Kornhalle, Zimmer Nr. 6 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Endingen, den 05.06.2020

 

Tobias Metz

Bürgermeister