ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

                                                                                                                  

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Endingen bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt unter www.endingen.de veröffentlichten Inhalte der Stadt Endingen und ihren Ortsteilen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen[2]

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum von 01.12.2020 – 15.12.2020 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen verschiedenen Präsentationen von Bildern bzw. fehlenden Textbeschreibungen in leichter Sprache und fehlender Vorlesefunktion sowie nicht ausreichender Kontrastdarstellungen nicht vereinbar.

Zur Zeit wird aktiv an der Umsetzung zuvor genannter Punkte gearbeitet, sodass wir Ihnen sämtliche Inhalte baldmöglichst barrierefrei zur Verfügung stellen können.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 30.12.2020 erstellt.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Sonja Pawellek, Kommunale Inklusionsvermittlerin, Tel. 07642 / 6899-65 oder inklusion@endingen.de

 

Durchsetzungsverfahren

 

Falls Frau Sonja Pawellek nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit als PDf zum Download