Aufruf zur Schöffenwahl

2023 werden bundesweit die Schöff/innen und Jugendschöff/innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

2023 werden bundesweit die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Eine Bewerbung auf das Amt kann bis Mittwoch, 15. März, bei der Stadt Endingen eingereicht werden. Für Rückfragen steht das Hauptamt, Bianca Ritter, unter der Telefonnummer 07642 6899-23 oder per Mail an ritter@endingen.de gerne zur Verfügung.

Unter dem folgenden Link steht das Bewerbungsformular zum JUGENDSCHÖFFEN/ zur JUGENDSCHÖFFIN als PDF zum Download zur Verfügung:

Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

 

Unter dem folgenden Link steht das Bewerbungsformular zum SCHÖFFEN/ zur SCHÖFFIN als PDF zum Download zur Verfügung:

Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

 

Gesucht werden in Endingen und Forchheim wohnhafte Frauen | Männer, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. Der Gemeinderat beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen beziehungsweise einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff:innen sind mit den Berufsrichter:innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff:innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – verantworten Schöff:innen daher mit.

 

Weitere Informationen zum Schöffenamt stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://schoeffenwahl2023.de/