Verbesserung der Breitbandversorgung in den Winzerdörfern
Neue Fischseuchen-Verordnung soll Schutz
vor Seuchen verbessern
Bundesweit gilt seit Ende November 2008 die neue Fischseuchenverordnung (BGBl Teil I Nr. 54 vom 24. November 2008, S.2315). Sie verbessert den Schutz vor einer Ausbreitung von Fischseuchen. Dabei gibt es Genehmigungs- und Registrierungspflichten für Betriebe die Fische halten, verarbeiten oder schlachten. Von einer Registrierungspflicht sind auch private Fischhalter betroffen, sofern diese Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben.
Bekämpfung der Schweinepest
Um die Einschleppung der Wildschweinepest in den bisher seuchenfreien Landkreis Emmendingen zu verhindern und um eine mögliche Einschleppung rechtzeitig zu erkennen, hat das Landratsamt Emmendingen eine Verfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung kann auf dem Rathaus und auf den Ortschaftsämtern eingesehen werden. Sämtliches Fallwild (Schwarzwild), auffälliges Unfallwild, sowie krank erlegtes Schwarzwild gehört zur Gruppe der Indikatortiere. Diese Tiere sind vollständig untersuchungspflichtig.
Bei der Wildschweinpest handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit. Es besteht auch die Gefahr eine Übertragung auf Hausschweinbestände. Derzeit ist wieder von einer deutlich erhöhten Einschleppungsgefahr auszugehen. Tiere dürfen auch nicht für die private Verwendung nach Deutschland mitgebracht werden. Die stark erhöhten Schwarzwildbestände begünstigen eine Ausbreitung der Schweinepest. Es wurde deshalb der Jägerschaft empfohlen das Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Informationsmaterial erhalten sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter
www.verbraucherministerium.de
(Unterpunkt: Tiergesundheit, Unterpunkt: Schweinepest).

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